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Ad libitum

Lat.: Nach Belieben.

    1. Ad libitum-Singen. Im stud. Brauchtum vom Präsidium einer Kneipe kommandierter Rundgesang, bei dem jeder an der Kneiptafel einen Solocantus (Einzelgesang), die Strophe eines Liedes, vortragen mußte, dessen Wahl ihm überlassen blieb (1887).
    1. Ad libitum-Trinken. Auf einer Kneipe trinken wie man persönlich mag, also nicht z. B. eine vom Präsidium zudiktierte Menge (östr. zg.).
    1. Als Grad der Anwesenheitsverpflichtung bei Veranstaltungen: ohne Verpflichtung (östr. zg.).